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Verdacht auf Nebenwirkungen melden |
Verdacht auf Nebenwirkungen meldenWarum ist es wichtig, Nebenwirkungen zu melden?Wenn Sie ein Medikament einnehmen und ungewöhnliche Symptome bemerken, die möglicherweise mit diesem Arzneimittel zusammenhängen, sollten Sie dies nicht ignorieren. Die Meldung verdächtiger Nebenwirkungen ist ein wichtiger Teil der Arzneimittelsicherheit. Je mehr Informationen zur Sicherheit von Medikamenten gesammelt werden, desto besser können Ärzte und Apotheker ihre Patienten beraten. Wo und wie melden?In Deutschland können Nebenwirkungen bei der zuständigen Bundesoberbehörde – dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – gemeldet werden. Als Patientin oder Patient können Sie direkt berichten, aber auch Ihre Apotheke oder Ihr Arzt kann die Meldung vornehmen. Es ist möglich, anonym zu berichten, wenn gewünscht. Was Sie melden solltenBerichten Sie über unerwartete körperliche Reaktionen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder andere Symptome, die Ihnen ungewöhnlich vorkommen. Notieren Sie auch, welches Medikament Sie genommen haben, die Dosierung, wann die Symptome aufgetreten sind und wie lange sie andauerten. Diese Informationen helfen den Fachleuten, Muster zu erkennen. Besondere FälleManche Nebenwirkungen sind bekannt und zu erwarten, andere treten überraschend auf. Neu auftretende oder ungewöhnliche Reaktionen sollten immer gemeldet werden – auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Zusammenhang besteht. Die Fachleute können das beurteilen. Sie sollten Ihr Medikament jedoch nicht eigenmächtig absetzen, sondern zunächst mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder uns in der Apotheke sprechen. Bei Fragen zu Nebenwirkungen Ihrer Medikamente oder zur Meldung verdächtiger Nebenwirkungen beraten wir Sie gerne persönlich in der Hirsch-Apotheke Zell/Mosel. |









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